Der EWR-Beitritt hätte eine institutionelle Unterstellung der Schweiz unter EU-Recht zur Folge gehabt. Die direkte Demokratie und somit die politischen Mitbestimmungsrechte des Schweizer Volkes wären abschliessend der Willkür des EU-Gerichtshofes in Luxembourg ausgeliefert gewesen.
Das EWR-Nein hat den raschen EU-Beitritt gestoppt. Aber der Volkswille von damals wurde und wird nicht respektiert. Die EWR-Verlierer haben die bilateralen Verhandlungen geführt. Sie nutzten die Gunst der Stunde und führten mit den Bilateralen die Schweiz über EWR-Niveau hinaus in die EU-Abhängigkeit. Die Personenfreizügigkeit und das nicht funktionierende Schengen/Dublin-System haben für die Volkswirtschaft, für die Sozialversicherungen, für den Arbeitsmarkt, für die Umwelt und Landschaft sowie für die Sicherheit schwerwiegende Folgen. Den Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Portemonnaie. Die Chancen der jungen Menschen werden gerade wegen der masslosen EU-Zuwanderung zunehmend weniger.
Seit dem EWR-Nein von 1992 und dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen 2022 hat sich zum Schaden der Schweiz leider nichts geändert. EU-Turbos und eine von Angst getriebene Mehrheit im Bundesrat will wieder mit Brüssel verhandeln mit dem Ziel, die Schweiz doch noch institutionell in die EU zu führen und den faktischen Beitritt zu erreichen. Pro Schweiz hat wenig Vertrauen in die neue Zusammensetzung des National- und Ständerates. Links-Grün will so oder so in die EU, die Mitte und weite Teile der FDP werden die Kraft nicht aufbringen, die Interessen der Schweiz und ihrer Bevölkerung kraftvoll zu verteidigen. Deshalb muss Pro Schweiz dem EU-Anschluss-Kurs der Classe politique mit Vehemenz entgegentreten und ruft zur Standhaftigkeit gegenüber der EU-Kommission und ihren Statthaltern auf. Denn das EWR-Nein von 1992 muss ein Nein bleiben.
Die roten Linien von Pro Schweiz im Verhältnis zur EU:
- Keine automatische beziehungsweise «dynamische» Übernahme von EU-Recht.
- Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung und der direkten Demokratie unter den EU-Gerichtshofs (EuGH).
- Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten «Guillotine-Klauseln».
- Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL: komplette Gleichstellung der CH-Bürger mit EU-Personen u.a. bei den Sozialversicherungen) bei der Personenfreizügigkeit.
Der Präsident von Pro Schweiz, Dr. Stephan Rietiker mahnt: «Wie wir bei den Handelshemmnissen seitens der EU gesehen haben, ist die EU ein unzuverlässiger Partner, der nicht davor zurückschreckt, Verträge zu brechen. Wenn Bundesbern glaubt, mit Zugeständnissen, Kompromissen, vorläufigen Ausnahmeregelungen wie Opting-outs und Übergangsbestimmungen die Brüsseler Gunst zu erwerben, dann ist das ein fataler Irrtum. Die EU und besonders der EU-Gerichtshof werden sehr rasch und mit massivem Druck unser Land auf EU-Kurs zwingen.»