Herr Präsident, Kantonsrat Oliver Martin
Herr Präsident, Kantonsrat Christian Mäder
Geschätzte Mitglieder der SVP, der EDU, der Jungen SVP, von übrigen Parteien,
des Aktionsbündnisses Ostschweiz und der Stiftung Zukunft
Liebe Thurgauerinnen und Thurgauer
Liebe Ostschweizerinnen und Ostschweizer
Getreue, liebe Miteidgenossen
Liebe Frauen und Männer
Vom Staatenbund zum Bundesstaat
Auf den Tag genau vor 175 Jahren, am 12. September 1848, ist die moderne Schweizerische Bundesverfassung in Kraft getreten. Sie machte aus dem bisherigen lockeren Staatenbund der Eidgenossen einen fest gefügten Bundesstaat. Das ist wahrlich einer Erinnerung wert! Ich danke den Organisatoren dieses Anlasses, dass sie heute diese Veranstaltung in Weinfelden organisiert haben. Der Thurgau stimmte nämlich damals mit der grossen Mehrheit der Kantone für das neue Verfassungswerk, und zwar mit 13’384 Ja gegen 2054 Nein.
Die Thurgauer sind schon viele Jahre vorher vorangegangen. Der aus Weinfelden stammende Matzinger Pfarrer Thomas Bornhauser löste 1830 mit seiner Schrift «Über die Verbesserung der thurgauischen Staatsverfassung» eine liberale Volksbewegung aus, die dann auch auf andere Kantone übergriff: «Thurgauer, der Hahn hat gekräht», lautete sein Weckruf. Bornhauser forderte Öffentlichkeit der Staatsgeschäfte, Gewaltentrennung, direkte Wahlen und die Handels- und Gewerbefreiheit. Am 22. Oktober und am 18. November 1830 fanden grosse Volksversammlungen hier nebenan vor dem «Gasthaus zum Trauben» statt – noch bevor sich auch in den Kantonen Zürich und Bern die Freiheitsbewegung durchsetzte.
Gerne nehmen die Freisinnigen heute in Anspruch, sie seien die Gründer unseres Bundesstaates. Tatsächlich handelte es sich um eine Gründung der liberal-radikalen Grossfamilie, aus der dann später die Freisinnigen, die BGB (heutige SVP) und die demokratischen Parteien hervorgingen. Sie sehen also: Zu den Gründern unseres Bundesstaates gehörte damals auch die heutige SVP. Erst 1917 mussten wir Zürcher uns trennen, ein Jahr später auch die Berner und dann auf Bundesstufe auch im Thurgau – kantonal blieben FDP und SVP hier noch viele Jahrzehnte länger zusammen. Die Freisinnigen sind also unsere Grosseltern. Darum sind wir auch heute noch so lieb und nett mit den Freisinnigen. Zu den Grosseltern ist man anständig!
Diese Bundesverfassung musste hart erkämpft werden. Denn die Franzosen hatten im Grunde die Eidgenossenschaft über fast 200 Jahre in Abhängigkeit gehalten. 1798 waren sie sogar in die Schweiz eingefallen. Vordergründig versprachen sie «Freiheit», «Gleichheit» und «Brüderlichkeit» – vor allem den Untertanengebieten –, in Wirklichkeit hatten sie es auf die Kontrolle der Alpenpässe und auf den manchenorts angehäuften Staatsschatz abgesehen. Immerhin wurde der Thurgau – als gemeine Herrschaft – von der eidgenössischen Fremdherrschaft befreit. Die Landvögte haben behauptet, die Thurgauer hätten lange Finger. Dabei haben diese Landvögte die Thurgauer bestohlen! Dann marschierten Napoleons Truppen ein, er wollte das Land nach seinem Gusto ordnen, verzweifelte an den verschiedenen Ansichten der zerstrittenen Eidgenossen und sagte: «Die Schweiz ist mit keinem anderen Land vergleichbar.» Er gab dem Land 1803 die sogenannte Mediationsverfassung – ein Werk des Ausgleichs zwar, aber doch immer noch unter französischer Vorherrschaft. Aber der Thurgau wurde zum eigenständigen, gleichberechtigten Kanton.
Nach dem Sturz von Napoleon folgte 1815 ein Bundesvertrag mit einem lockeren Staatenbund der 22 unabhängigen Kantone und einer Tagsatzung als beratendem Organ, in der im Prinzip alle Kantone gleich viel zu sagen hatten. Der Vorort, also der Ort der Tagsatzung, wechselte alle zwei Jahre zwischen Zürich, Bern und Luzern. Zwar konnte die Schweiz beim Wiener Kongress 1815 die Bestätigung der Grossmächte von ihrer immerwährenden bewaffneten Neutralität erreichen. Ein grosser Nachteil blieb aber bestehen: Der Bundesvertrag von 1815 kannte keine Möglichkeit der Veränderung, er hatte keine Revisionsklausel.
Seit den 1830er Jahren drängten die liberalen Kantone vor allem des Mittellandes auf die Verwirklichung eines Staates mit grösserer Bundeskompetenz. Weil es verfassungsmässig keine friedliche Revision gab, konnten sie leider fast nur revolutionär, gewaltsam vorgehen. Nach der Berufung der Jesuiten nach Luzern kam es 1844 und 1845 zu zwei gescheiterten bewaffneten Freischarenzügen der Liberalen. Wir sehen hier, dass sogar Gottfried Keller als Trommler mitmachte. Denn die katholisch-konservativen Kantone der Zentralschweiz sowie Freiburg und das Wallis wollten bei der alten Ordnung bleiben und verweigerten sich dem Bundesstaat. Sie gründeten den «Sonderbund», ergriffen militärische Massnahmen und hofften auf Hilfe aus dem Ausland.
Auch die liberalen Kantone rüsteten sich zu einem Waffengang – anders war die neue Ordnung nicht möglich. Der Bürgerkrieg, «Sonderbundskrieg» genannt, dauerte im November 1847 nur wenige Wochen und forderte knapp 100 Todesopfer. Vergleichen wir das mit dem amerikanischen Bürgerkrieg, der über vier Jahre dauerte und 700’000 Menschenkleben kostete! Der ausgleichende General Guillaume-Henri Dufour, ein sehr populärer Truppenführer und späterer Gründer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), sorgte mit einem massvollen, human geführten Feldzug dafür, dass sich die Unterlegenen Sonderbundskantone später mit der neuen Schweiz abfinden konnten. Der liberale Freischärler und Feuerkopf Gottfried Keller dichtete jetzt besonnen:
«Doch nun der Streit gestritten ist,
So sind wir wie ein Mann,
Ein Mann, der sich bezwungen hat,
Und niemand geht’s was an!»
Die Verfassung von 1848 bedeutete einen einzigartigen Akt der Unabhängigkeit. Die Schweiz hatte genug von den ewigen Einmischungen des Auslandes in ihre inneren Angelegenheiten. Schon bei seiner Wahl zum Tagsatzungspräsidenten 1847 versprach der Berner Ulrich Ochsenbein, er werde sich für die «Ehre, Würde und Unabhängigkeit» der Eidgenossenschaft einsetzen. Die Diplomaten der fremden Mächte auf der Tribüne sollten merken, was die Stunden geschlagen hatten. Es war der grosse Moment des wichtigsten Schöpfers unserer Bundesverfassung, nämlich von Ulrich Ochsenbein. Er liess als Tagsatzungspräsident hinter seinem Sessel in der Berner Heiliggeistkirche die «Burgunder-Teppiche» aufgehängt, also die Kriegsbeute von 1476, als die alten Eidgenossen Karl den Kühnen bei Grandson besiegt hatten. Die aktuelle Botschaft ans Ausland sollte lauten: Ihr könnt ja versuchen, Euch einzumischen oder gar militärisch einzumarschieren. Aber passt bloss auf, sonst ergeht es Euch wie seinerzeit dem Burgunderherzog Karl dem Kühnen: «Bei Grandson das Gut, bei Murten den Mut, bei Nancy das Blut!»
Nichts ist falscher als die Behauptung, die Bundesgründer von 1848 hätten nichts mit dem Bundesbrief von 1291 zu tun. Dem widerspricht ja schon die Einleitung «Im Namen Gottes, des Allmächtigen!» Genau so hiess es schon einleitend im Bundesbrief der alten Eidgenossen. Die Verfassungsgeber von 1848 beschworen auch die – Zitat – «erhebendsten geschichtlichen Erinnerungen vaterländischer Heldenzeit». Der neue Bund war für sie die Bekräftigung des alten Bundes. Nur sei das alte Band der Zusammengehörigkeit, die alte gemeinsame Vaterlandliebe und das «Gefühl der Einheit und Nationalität» durch Ehrgeiz, Eigennutz, schlechte Gewohnheit und fremde Einmischungen zwischenzeitlich verschüttet worden. So gleiche die Schweiz einem aus wurmstichigen Balken zusammengesetzten Schiff ohne Steuerruder und Magnetnadel, das in sturmbewegten Wellen hin und her geschleudert werde. Es sei höchste Zeit, wieder eine «Gesamteidgenossenschaft» herzustellen.
Tagsatzungspräsident Ochsenbein schloss seine Rede in der Heiliggeistkirche so: «Sollte das Unwahrscheinliche, eine fremde Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Eidgenossenschaft, versucht werden wollen, so soll die Welt wissen, dass die Schweiz, stark durch ihr gutes Recht, gross durch die überall hin verzweigten Sympathien aller freien und nach Freiheit ringenden Völker, die letzte Kraft und das letzte Herzblut aufzuopfern wissen wird, ihre von den Vätern in so mancher heissen Schlacht erkämpfte Unabhängigkeit zu wahren und dieses kostbarste aller Güter, wie ererbt, so unverkümmert und in ihrer vollen Bedeutung als heiliges Vermächtnis auf Kinder und Kindeskinder überzutragen. Gott erhalte das teure Vaterland!»
Als Preussen, Russland, Österreich-Ungarn und Frankreich der Schweiz die Gründung eines Bundesstaates verbieten wollten, antwortete Jonas Furrer aus Winterthur: «Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren.» Sie sei selbstbestimmt und neutral. Wie sie ihre inneren Angelegenheiten regle – so Furrer wörtlich – «kann nicht Sache anderer Staaten sein.» So sprach und schrieb der spätere erste Bundespräsident der Eidgenossenschaft. Haben Sie solche Töne in den letzten Jahren aus dem Bundesrat gehört? Ich jedenfalls habe nichts dergleichen vernommen, und ich glaube, ich bin nicht alterstaub!
Bei der neuen Bundesverfassung von 1848, die in ihren Grundsätzen heute noch besteht, war der Thurgauer Jurist Johann Konrad Kern einer der bedeutendsten Baumeister. Mit dem Waadtländer Henry Druey wurde er zum Redaktor der Revisionskommission gewählt. Bei den siebenwöchigen Beratungen entwarf Kern das Arbeitsprogramm und formulierte die Verfassungsartikel. Er war Koordinator der täglichen Arbeit, verantwortlich für die Textgestaltung und immer wieder um Ausgleich der Gegensätze bemüht. Niemand hätte damals wohl geahnt, dass diese Verfassung unserem Land in kurzer Zeit Unabhängigkeit, Frieden und Wohlstand bringen würde. Es handelt sich bei der Bundesverfassung von 1848 zweifellos um die grösste politische Leistung der neueren Schweizergeschichte. Und der Thurgauer Kern war ihr Gestalter – wenn auch mit der bescheidenen Bezeichnung „Sekretär“. (Es ist ja in der Politik und in der Wirtschaft der Sekretär oder die Sekretärin, die den ganzen Chrampf machen muss! (Ich selber hätte die Ems-Chemie nie übernehmen können, wenn ich mich nicht zuvor freiwillig als Sekretär des Verwaltungsrates gemeldet hätte…)
Wenn er gewollt hätte, wäre die Wahl in den ersten Bundesrat zweifellos auch auf Konrad Kern gefallen. Wir sehen ihn hier bei einer schwungvollen Rede im Parla-ment. Doch wurde er 1848 interimistisch als Gesandter nach Wien geschickt, vom Thurgauer Volk als Nationalrat erkoren und von der Bundesversammlung gleich auch noch zum ersten Bundesgerichtspräsidenten gewählt. 1849 wurde Kern zudem Regierungsrat, 1850 war er Nationalratspräsident, Thurgauer Regie-rungspräsident, Präsident des Grossen Rates und Bundesgerichtspräsident. Heute würde jemand bei dieser Ämterfülle ein dreifaches Burnout erleiden! Der französische Gesandte bescheinigte Dr. Kern «une influence énorme», komme er doch hinsichtlich seines politischen Gewichts gleich hinter Alfred Escher.
Doch gehen wir noch einmal zurück ins ausgehende Jahr 1847. Nach geschlagenem Sonderbundskrieg traf sich zwei Tage später erstmals die wichtigste Kommission, die jemals in der Schweiz zusammengetreten ist. In 51 Tagen schuf diese Kommission im Berner Rathaus des Äusseren Standes an 31 Sitzungen eine Schweizerische Bundesverfassung, die in ihren Grundzügen noch immer besteht. 23 Kantonsvertreter – nur Appenzell-Innerrhoden und Neuenburg wollten keinen Vertreter entsenden – verhandelten hinter verschlossenen Türen. Ausgeschlossen blieben die Katholisch-Konservativen, aber auch die Ultraradikalen, die sich einen zentralistischen Einheitsstaat wünschten.
In der neuen Bundesverfassung wurde die Rechtsgleichheit aller Bürger garantiert. Der Bund erhielt die Kompetenz, die jeweiligen Kantonsverfassungen zu gewährleisten. Man entwarf einen einheitlichen Wirtschaftsraum ohne die schädlichen Binnenzölle. Bei der Verteilung der Zolleinnahmen wurden die eher ärmeren Gebirgskantone begünstigt. Masse, Gewichte und Postwesen wurden vereinheitlicht. Die Landesverteidigung sollte ein «Bundesheer» mit Milizcharakter gewährleisten.
Doch wie sollte das künftige Parlament organisiert werden? Es kam zu gehässigen Wortgefechten. Schliesslich obsiegte der Kompromiss eines Zweikammersystems nach nordamerikanischem Vorbild. Der Nationalrat bildete fortan das Repräsentationsorgan des Volkes, der gleichberechtigte Ständerat bildete – in Nachfolge der Tagsatzung – die Vertretung der Kantone. Somit wurden die Verlierer des Sonderbundkriegs nicht einfach überfahren. Den Ausschlag für diesen grossen Wurf gab ausgerechnet das Votum des Schwyzer Abgeordneten, des Arztes und Gastwirts Melchior Diethelm aus Lachen.
Der gemässigt-liberale Schwyzer war soeben aus allen kantonalen Ämtern abgewählt worden war. Doch seine Rede machte Eindruck. Sie sehen, man kann auch als Abgewählter noch etwas erreichen!
So entstand am 12. September 1848 die einzige stabile Demokratie auf dem europäischen Festland. Keiner der 23 Verfassungsgeber hätte der damals als unzureichend beurteilten, aus der Not der Zeit geborenen Bundesverfassung ein 175-jähriges Überdauern vorausgesagt. Eine besonders wichtige Rolle spielten die liberalen Katholiken, die einen zentralistischen Einheitsstaat verhinderten und dem Kompromiss eines Zweikammer-Systems zum Durchbruch verhalfen.
Meine Damen, es gibt fünf wichtige Jahreszahlen, fünf wichtige Meilensteine in der Schweizer Geschichte, die sie sich merken müssen. Das erste ist das Jahr 1291, die Gründung der Eidgenossenschaft. Davon zeugen der real existierende Bundesbrief im Bundesbriefarchiv in Schwyz, aber auch die Mythen von Wilhelm Tell und vom Rütlischwur. Heute fordern innerlich verwahrloste Gestalten neben oder statt dem 1. August auch den 12. September als Nationalfeiertag – wegen der modernen Bundesverfassung. Das hiesse, die Schweiz hätte mehrere Geburtstage. Das kommt mir vor, wie wenn diese «Gstudierten» ihre eigene Geburt verleugnen würden, um dann zum Beispiel ihren Hochschulabschluss als Geburtstag zu feiern. Das Vorleben – weitgehend von sorgsamen Eltern bestimmt – wäre ausgeklammert. Sie wollen den Schwur zur Unabhängigkeit, zur selbständigen Schweiz nicht mehr, damit man frei ist, die Schweiz unter fremde Herrschaft – sei es in die Europäische Union, in die NATO, die Weltgesundheitsorganisation und viele dieser internationalen Clubs – zu zwängen.
Das zweite wichtige Datum neben 1291 ist – wie wir gesehen haben – das Jahr 1848 als Gründungsjahr des Bundesstaates. Es stellt die Innenrenovation der Eidgenossenschaft dar. Dank seiner geschickten Staatssäulen von Unabhängigkeit, Demokratie, Föderalismus, Neutralität und Marktwirtschaft hat unser Land auch die moderne Zeit überlebt – im 20. Jahrhundert als Friedensinsel sogar zwei mörderische Weltkriege.
Die dritte wichtige Jahreszahl ist 1874. Damals wurde im Rahmen der demokratischen Bewegungen die Bundesverfassung totalrevidiert, weil das Volk die direkte Demokratie einführen wollte und mehr Mitsprache verlangte. Der Souverän konnte fortan nicht mehr nur das Parlament wählen, sondern auch über Sachfragen abstimmen, Volksinitiativen lancieren und Referenden ergreifen. Volk und Stände waren jetzt oberste Gesetzgeber in vollem Sinne. Denken Sie daran, wenn sich jetzt viele klebrige Politiker als Gralshüter der Verfassung profilieren, die sie dann mit Füssen treten – etwa bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs- oder der Ausschaffungsinitiative. Sie wollen das Gegenteil unserer Verfassung, nämlich die Abschaffung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz, die Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats und der bewaffneten Neutralität.
Die vierte wichtige Jahreszahl, die Sie sich unbedingt merken müssen, ist das Jahr 1992, genau genommen der 6. Dezember 1992. Damals hatten in der Schweiz das Volk und die Stände die Kraft, Nein zu sagen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und damit zum späteren Beitritt in die Europäische Union. 50,3 Prozent der Stimmbürger und 18 Kantone und Halbkantone verwarfen diesen Kolonialvertrag, der Brüssel als Gesetzgeber und obersten Richter installiert hätte. Obwohl die Classe politique damals den Untergang der Schweiz voraussagte, hat sie prächtig überlebt.
Und schliesslich müssen wir uns das fünfte Datum als Meilenstein der Schweizergeschichte merken: Am 26. Mai 2021 hatte der Bundesrat die Kraft und den Mut, zu einem ähnlichen Kolonialvertrag Nein zu sagen. Nämlich zur Institutionellen Anbindung an die EU, die uns wiederum Brüssel als Gesetzgeber, fremde Richter und obendrein Guillotine-Klauseln beschert hätte, welche das Volk bei jeder Abstimmung mit «Ausgleichsmassnahmen» erpresst hätten. Es war der Weinbauer und SVP-Bundespräsident Guy Parmelin, der die Botschaft des Neins in Brüssel deponierte. Leider durfte er es nicht so deutlich sagen, wie vor 175 Jahren der damalige Bundespräsident Jonas Furrer: «Die unabhängige Schweiz wird sich weiterhin selber regieren!»