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Eckwerte für ein EU-Verhandlungsmandat: «Verlust des Stimmrechtes der Schweizerinnen und Schweizer droht!»

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 sogenannte Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission verabschiedet. Der Öffentlichkeit wurden keine neuen Fakten vermittelt. Im Wesentlichen wiederholte der Bundesrat den Inhalt seiner europapolitischen Klausur vom 23. Februar 2023. Auffallend ist, dass der Bundesrat weder vom Verzicht von «Guillotineklauseln» - rechtliche Verknüpfung von einzelnen Abkommen - noch ausdrücklich von der Rolle des EU-Gerichtshofes spricht. Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat um jeden Preis - nicht zuletzt auf Druck der EU-Turbos, der Verwaltungskader und der Wirtschaftsverbände - die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU vorbereitet. Die von der EU angeblich zugesagten Zugeständnisse verharren in wenigen Detailfragen und zeugen von wenig Respekt gegenüber der Souveränität und Demokratie der Schweiz.

Die überparteiliche Bewegung Pro Schweiz stellt nicht zuletzt aufgrund eigener Abklärungen in Bern und Brüssel fest: Die EU weicht von grundsätzlichen Positionen nicht ab:

  • Der EU-Gerichtshof bleibt bei der Streitbeilegung abschliessende Entscheidungsbehörde. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet das für die Schweiz fremde Richter.
  • Die EU will die «dynamische – sprich automatische – Übernahme» von neuem EU-Recht. Damit wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht.
  • Die EU verlangt von der Schweiz ohne Gegenleistungen regelmässige Milliardenzahlungen («Kohäsionsbeiträge»).
  • Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) nicht zuletzt mit dem Druckmittel «EU-Gerichtshof» durchsetzen. Damit werden Schweizerinnen und Schweizer EU-Personen gleichgestellt mit der Folge, dass der Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen barrierefrei wird. Die Folge ist eine verstärkte Zuwanderung.

Keine wesentlichen Änderungen gegenüber gestopptem Rahmenabkommen

Die wesentlichen Problembereiche des 2021 gestoppten Rahmenabkommens bleiben also bestehen. Der Bundesrat versucht, die automatische Übernahme von neuem EU-Recht und die Unterstellung der Schweizer Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit unter den EU-Gerichtshof nicht mehr mit einem «Rahmen» über die Gesamtheit der Abkommen zu stülpen, sondern in den einzelnen bilateralen Abkommen unterzubringen (vertikaler, sektorbezogener Ansatz). Unter dem Strich bleiben die Auswirkungen auf die Schweiz die gleichen. Die EU-Integration soll bei den bestehenden bilateralen Abkommen «Personenfreizügigkeit», «Landverkehr», «Luftverkehr», «Landwirtschaft» und «Technische Handelshemmnisse (MRA)» sowie bei den neu geplanten Abkommen «Energie/Strom», «Lebensmittelsicherheit» und «Gesundheit» erfolgen. Dies wiegt aus Sicht der Wahrung der Souveränität und der Demokratie schwer, weil zentrale Themen der Volkswirtschaft, der Landwirtschafts-, Verkehrs-, Energie-, Sozial-, Umwelt-, Gesundheits- und Subventionspolitik betroffen sind.

Pro Schweiz ist besorgt, dass der Bundesrat nicht gewillt ist, auf Augenhöhe mit der EU-Kommission zu verhandeln und die Interessen der Schweiz bereits im Vorfeld eines möglichen Verhandlungsmandates preisgibt.

Pro Schweiz verlangt vom Bundesrat, folgende roten Linien nicht zu überschreiten:

1. Keine automatische beziehungsweise «dynamische» Übernahme von EU-Folgerecht.

2. Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung inklusive des Referendumsrechts und Gerichtsbarkeit unter die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH).

3. Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten «Guillotine-Klauseln».

4. Keine Verpflichtung, das Freihandelsabkommen von 1972 mit einer «Guillotine-Klausel» mit anderen Abkommenspaketen zu verknüpfen und keine verpflichtende Agenda, das Freihandelsabkommen zu «modernisieren», sowie keine Unterstellung des Abkommens unter das Regime eines möglichen institutionellen Rahmens.

5. Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) bei der Personenfreizügigkeit.

Nachfolge von Livia Leu: Kein EU-Statthalter

Zudem fordert Pro Schweiz, dass die Nachfolge von Frau Staatssekretärin Livia Leu im Interesse der existentiellen Forderungen der Schweiz geregelt wird. Die Schweiz benötigt keinen EU-Statthalter, welcher gegen die Grundsätze der Eidgenossenschaft arbeitet.

Fazit: Hektik und Unterwürfigkeit bringen keinen Erfolg

Pro Schweiz ist der festen Überzeugung, dass die Schweiz die aktuelle Situation ohne Hektik und vorauseilendem Gehorsam weiterverfolgen kann. Die bilateralen Abkommen sind in Kraft, der Zutritt zum EU-Binnenmarkt ist nicht zuletzt mit dem Freihandelsabkommen von 1972 geregelt und der «Ausschluss» vom Forschungsprogramm «Horizon» hat keine negativen Folgen für den Standort Schweiz. Von zentraler Bedeutung sind der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen und die Begrenzung der masslosen EU-Zuwanderung.

Pro Schweiz wird jedes Verhandlungsergebnis, welches gegen die aufgeführten roten Linien versteht, verhindern.