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WHO-Pandemiepakt:
Unbefriedigende Antworten des Bundesrates

Am 27. Februar 2023 hat Nationalrätin Therese Schläpfer, Vorstandsmitglied Pro Schweiz, folgen Frage im Nationalrat eingereicht:

  • Welche Ziele strebt der Bundesrat in Sachen WHO-Pandemiepakt an?
  • Wo kann man sich über den Stand der Verhandlungen informieren?

Der Bundesrat hat am 6. März 2023 «beschwichtigend» (die Alarmglocken schrillen!) Antwort gegeben. Pro Schweiz ist und bleibt äusserst skeptisch und wird hartnäckig am Ball bleiben: 

ANTWORT DES BUNDESRATES VOM 6. MÄRZ 2023

1. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass es für die Schweiz von Interesse ist, gerade bei übertragbaren Krankheiten auf die internationale Zusammenarbeit und auf international verbindliche Regeln zählen zu können. Eine starke Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist ein zentrales Element dazu. Die Schweiz bringt deshalb ihre Interessen aktiv in die Verhandlungen für ein WHO-Übereinkommen, Abkommen oder anderes Instrument für die Pandemievorbereitung und Bewältigung ein. Die Schweiz wird erst nach Abschluss der Verhandlungen entscheiden, wenn Rechtsnatur und Inhalt abschliessend geklärt sind, ob sie dem Resultat zustimmt. Die Verhandlungen finden in den nächsten Monaten statt und sind vorerst bis Mai 2024 angesetzt.

2. Öffentlich zugängliche Dokumente zum Verhandlungsprozess sind auf der WHO Webseite einsehbar. Das BAG informiert über seine Webseite unter „Intergovernmental Negotiating Body“ zudem laufend über den Stand der Arbeiten.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Motion «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung» von Nationalrat Andreas Glarner.

Pro Schweiz fragt nach:

Sehr geehrte Bundesräte,

da Sie die Motion 22.3546 ablehnen und damit offenbar keine Entscheidungskompetenz beim Parlament hinsichtlich der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) der WHO sehen, möchte ich Sie fragen, was im Falle deren Ablehnung durch die Schweiz (denn alles andere verstiesse gegen Artikel 2 BV), aber einer Annahme durch einfache Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten der WHO erfolgt. Artikel 59 IHR erlaubt einem Mitgliedstaat die Ablehnung der Änderungen innerhalb von 10 Monaten auch bei deren Annahme. Wird der BR von diesem Recht auf Ablehnung dann Gebrauch machen, um nicht gegen die Bundesverfassung zu verstossen?