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Pro Schweiz: Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) entscheidet sich gegen die schweizerische Neutralität

Bern, 17. Februar 2026 - Pro Schweiz zeigt sich tief enttäuscht über den Entscheid der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, die Neutralitätsinitiative abzulehnen. Die schweizerische Neutralität - dauerhaft, bewaffnet und umfassend - braucht heute mehr denn je eine klare und verbindliche Verankerung in der Bundesverfassung. Genau dies verlangt die Initiative: kein Beitritt zu Militärbündnissen und kein Mittragen nichtmilitärischer Zwangsmassnahmen, welche die Schweiz faktisch zur Kriegspartei machen.

Die APK‑N lehnt auch den Gegenvorschlag des Ständerates ab. Auch wenn dieser Vorschlag keinen echten Mehrwert bietet, zeigt das doppelte Nein, dass die Kommissionsmehrheit bereit ist, die schweizerische Neutralität preiszugeben. Damit entscheidet sie sich gegen den Weg des Friedens und der Sicherheit, dafür für eine Politik, welche die Schweiz in internationale Konflikte hineinzieht.

Mit der Ablehnung beider Vorlagen hält die APK‑N am politisch dehnbaren Status quo fest – jenem Status quo, der bereits 2022 mit der Übernahme der EU‑Sanktionen gegen Russland zu einem Neutralitätsbruch geführt hat. Ohne klare Regeln bleibt die Neutralität gefährdet. Die Folgen sind gravierend: Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vermittlerin wird weltweit untergraben und die Sicherheit unseres Landes wird auf verantwortungslose Weise aufs Spiel gesetzt.

Pro Schweiz erwartet nun, dass der Nationalrat in der kommenden Märzsession seiner Verantwortung gerecht wird und die Neutralitätsinitiative unterstützt.

Pro Schweiz wird sich weiterhin mit aller Entschiedenheit für die schweizerische Neutralität – immerwährend, bewaffnet und umfassend (integral) – einsetzen und bereitet die Abstimmungskampagne vor.

Wortlaut der eidgenössischen Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 54 Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.