Die Diskussion in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zeigt deutlich, wie tief der EU‑Unterwerfungsvertrag in die Schweizer Souveränität eingreifen würde. Die Kommission sprach sich nur knapp für ein obligatorisches Referendum aus. Zuvor warnten Experten, dass die zwingende EU‑Rechtsübernahme und die Kontrolle der Schweizer Gesetzgebung – inklusive Volksentscheide – durch den EU‑Gerichtshof die Zuständigkeiten von Parlament, Bundesgericht und Stimmvolk dauerhaft beschneiden würden. Damit erhält das Paket Verfassungsrang und gehört zwingend vor Volk und Stände. Klar ist auch, dass der Ausbau der Personenfreizügigkeit mit Bleiberecht, Familiennachzug und erweiterten Sozialleistungen die Zuwanderung verstärken und damit dem Verfassungsauftrag widersprechen würde, wonach die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert (Art. 121a BV).
Besonders brisant ist, dass selbst der Ständerat, die Vertretung der Kantone, bei der Frage des obligatorischen Referendums tief gespalten ist. Ein so knappes Meinungsbild dort, wo die föderale Ordnung geschützt werden sollte, ist ein fragwürdiges Signal für den Zusammenhalt der Schweiz. Der EU-Vertrag würde die bewährte Schweizer Ordnung spürbar schwächen. Der Kern der Schweizer Verfassungsordnung ist kein technokratisches Regelwerk, sondern die Demokratie selbst: der Ausgleich zwischen Stadt und Land, der föderale Kompromiss und die Sicherung unserer Selbstbestimmung ohne fremde Richter.
Wir müssen handeln:
- Ja zur Nachhaltigkeitsinitiative
- Ja zur Neutralitätsinitiative
- Bereit sein für Unterschriftensammlungen gegen den Unterwerfungsvertrag

Werner Gartenmann
Geschäftsführer Pro Schweiz
Deshalb NEIN zum geplanten EU- Unterwerfungsvertrag. NEIN zu Gessler 2.0! Wir wollen nicht: GEHORCHEN, ERDULDEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.