Bundesrat Ignazio Cassis betonte, die Schweiz müsse ihren aussenpolitischen Handlungsspielraum bewahren und je nach Krise flexibel reagieren können. Genau hier liegt der zentrale Unterschied zur Neutralitätsinitiative.
Die Schweiz braucht keine beliebige, sondern eine glaubwürdige Neutralität. Die Initiative will die bewährten Grundsätze der immerwährenden und bewaffneten Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Damit schafft sie klare Leitplanken für Bundesrat und Parlament – ohne die Schweiz handlungsunfähig zu machen.
Handlungsspielraum ja – aber nicht Beliebigkeit
Der Bundesrat argumentiert, jede Krise sei anders und deshalb müsse die Schweiz flexibel reagieren können. Das Komitee teilt die Auffassung, dass die Schweiz in Krisen handlungsfähig bleiben muss.Aber: Gerade bei einem so grundlegenden Prinzip wie der Neutralität braucht es klare Regeln.
Ein verbindlicher Verfassungsauftrag nimmt dem Bundesrat nicht jede Entscheidung ab. Er stärkt vielmehr seine Position gegenüber dem Ausland: Die Regierung kann sich auf einen demokratisch legitimierten Schweizer Grundsatz berufen.
Neutralität bedeutet nicht Passivität
Die Initiative will keine Abschottung und keinen Rückzug der Schweiz aus der Welt. Im Gegenteil: Sie hält ausdrücklich fest, dass die Schweiz ihre Neutralität zur Verhinderung und Lösung von Konflikten nutzen und als Vermittlerin zur Verfügung stehen soll.Humanitäre Hilfe, Diplomatie und Friedensförderung bleiben möglich und wichtig.Gerade eine glaubwürdige Neutralität ermöglicht es der Schweiz, mit verschiedenen Seiten im Gespräch zu bleiben und ihre Guten Dienste anzubieten.
Sanktionen sind eine Grundsatzfrage
Besonders deutlich wird der Unterschied beim Thema Sanktionen. Der Bundesrat bezeichnet diese als wichtiges aussenpolitisches Instrument und will den heutigen Entscheidungsspielraum erhalten.Die Initiative setzt hier bewusst eine Grenze: Die Schweiz soll sich grundsätzlich nicht an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten beteiligen. UNO-Sanktionen bleiben vorbehalten.Für das Komitee ist dies keine Nebensache. Wirtschaftliche Sanktionen sind Zwangsmassnahmen und können auch Menschen treffen, die auf politische Entscheidungen keinerlei Einfluss haben. Ein neutraler Staat sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob er selbst zur Konfliktpartei wird.
Ein klarer Schweizer Weg
Die heutige Medienkonferenz hat gezeigt: Es geht um eine grundlegende Frage. Soll die Ausgestaltung der Schweizer Neutralität weitgehend vom jeweiligen Bundesrat und der internationalen Lage abhängen – oder sollen die wichtigsten Grundsätze verbindlich in der Bundesverfassung stehen?Das Komitee ist überzeugt: Eine Neutralität, die nur bei Sonnenschein gilt, ist keine glaubwürdige Neutralität. Sie muss gerade im Gewitter Bestand haben.Ja zur Schweizer Neutralität. Ja zu Eigenständigkeit, Sicherheit und Friedensdiplomatie.