Bundesrat Pfister bezeichnete die Partnerschaft ausdrücklich als „Grundlage“ für gemeinsame Rüstungsbeschaffungen und die Interoperabilität der Armee – ein klarer Vorstoss in Richtung EU-Verteidigungsstrukturen. Gleichzeitig wurde im Ständerat bestätigt, dass die EU eine militärische Beistandspflicht kennt. Eine Annäherung an militärische Strukturen mit solchen Verpflichtungen steht zwangsläufig im krassen Widerspruch zur Schweizer Neutralität.
Die Mischung aus
- EU-Beistandspflicht,
- militärischer Integration,
- gemeinsamer Rüstungsbeschaffung,
- Anpassung der Armee EU-/NATO-Militärstandards («Interoperabilität») und
- Einbindung in europäische Verteidigungsarchitektur
führt zu einem klaren Schluss: Ein sicherheits- und verteidigungspolitischer Anschluss an die EU bringt die Schweiz zwangsläufig in die Nähe eines Systems, das militärische Solidaritätspflichten kennt. Und das wäre erst der Anfang. Über kurz und lang will Bundesbern die Schweiz auch in Kampfhandlungen führen. Das steht im krassen Widerspruch zur immerwährenden, bewaffneten und umfassenden Schweizer Neutralität.
Ja zur Schweizer Neutralität