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Bundesrat verabschiedet EU-Verhandlungsmandat: «Brüssel diktiert – Bundesbern kapituliert»

Lauterbrunnen, 8. März 2024 – Pro Schweiz nimmt mit grosser Sorge zur Kenntnis, dass der Bundesrat heute Freitag das Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union verabschiedet hat. Pro Schweiz stellt fest, dass das Mandat auf den im Vorfeld mit der EU-Kommission abgesprochenen, unannehmbaren Eckwerten des sogenannten «Common understanding» basiert. Das heisst, der Bundesrat will die Schweiz von der EU einpacken lassen. Die EU entscheidet, die EU befiehlt, die EU richtet und die Schweiz zahlt.

Nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen (InstA; «Rahmenabkommen») war die Hoffnung gross, der Bundesrat habe die Weitsicht und den Mut, die EU-Politik neu auszurichten. Statt die schweizerische Position mit einer standhaften Haltung bei der Souveränität und Demokratie zu stärken, akzeptiert er wiederum wie beim Rahmenabkommen die institutionellen Forderungen der EU. Pro Schweiz wird mit aller Kraft gegen diese Unterwerfung antreten.

Pro Schweiz hat das sogenannte «Common understanding» analysiert. Die kommentierte Fassung liegt dieser Mitteilung bei.

Das «Common understanding» macht klar, dass die EU an ihren Forderungen unverändert festhält. Sie zwingt die Schweiz, ihre Gesetzgebung und damit auch das Referendumsrecht des Schweizer Souveräns (Volk und Stände) sowie die eidgenössische Gerichtsbarkeit in wesentlichen Bereichen des Schweizer Alltages an die EU abzutreten.

Die Schweiz verliert ihre eigenständige Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit

Neues Binnenmarktrecht der EU soll automatisch in Schweizer Gesetze übernommen werden. Die offizielle Bezeichnung «dynamische Rechtsübernahme» ist taktische Augenwischerei und Irreführung des Stimmvolkes. Die EU räumt der Schweiz zwar ein, innerhalb bestimmter Fristen eine Referendumsabstimmung über die Übernahme von EU-Recht durchzuführen. Bei einem Nein aber, also bei einer Nichtübernahme, kommt ein Streitbeilegungs-Prozess in Gang, an dessen Ende so oder so der EU-Gerichtshof (EuGH) entscheidet und Strafmassnahmen («ausgleichende Massnahmen») gegen die Schweiz ausgelöst werden können. Damit ist klar, wer die Gesetzgebung in der Schweiz zukünftig bestimmen wird. Da alle bisherigen und neuen Abkommen, die nach EU-Redensart einen privilegierten Zutritt zum EU-Binnenmarkt ermöglichen, diesem Regime unterworfen sind, wird rasch klar, dass faktisch alle wichtigen Lebensbereiche der Schweizerinnen und Schweizer sowie des Wirtschafts-, Finanz- und Forschungsstandortes Schweiz von EU-Recht geregelt würde. Neu sollen die Stromproduktion/-versorgung, die Gesundheit, die Nahrungsmittelproduktion, der öffentliche Verkehr und der Föderalismus (unter anderem die Förderung von Regionen und Beteiligung der Kantone an Infrastrukturen) EU-Recht unterstellt werden. Der Bundesrat spricht dabei irreführend von den «Bilateralen III». Dieser Unterwerfungsvertrag hat nichts mit «bilateral» zu tun.

Zerstörerischer Ausbau der Personenfreizügigkeit
Die EU fordert von der Schweiz, die Personenfreizügigkeit mit der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) auszubauen. Das hat zur Folge, dass EU-Personen Schweizer Bürgerinnen und Bürger gleichgestellt werden – unter anderem bei den Sozialversicherungen. Mit den EU-Erweiterungsprojekten (Ost-Europa, Balkan, Ukraine) und der ungebremsten Zuwanderung (2023 gegen 65’000 Netto-EU-Zuwanderung in die ständige Wohnbevölkerung) werden der Wohlstand, der Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen ruiniert. Das Land wird zugebaut, die Mieten steigen, der Verkehr auf Strasse und Schiene sowie das Gesundheitssystem kollabiert. Würde die Schweiz die UBRL nicht übernehmen, wird der EU-Gerichtshof die Einführung gegen den Schweizer Willen verfügen.


Tributzahlen ohne Gegenleistung
Völlig unverständlich aus Sicht der souveränen Schweiz und einer geschickten Verhandlungstaktik hat der Bundesrat bereits im Vorfeld des verabschiedeten Verhandlungsmandats der EU-Kommission zugesagt, dass die Schweiz bereits ab 2024 regelmässige Netto-Zahlungen an die EU leisten wird, wohlweislich ohne jegliche Gegenleistung der EU. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch ihres Binnenmarktes. Die Schweiz kauft der EU mehr Waren ab als die EU der Schweiz und trotzdem soll sie noch Milliarden zahlen. Das ist absurd.

Pro Schweiz wird sich mit aller Kraft – zusammen mit Verbündeten – gegen die Abtretung des Stimmrechts und der direktdemokratischen Volksrechte zu Wehr setzen. Ebenso kommt die Unterstellung der Schweizer Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit unter das Gericht der Europäischen Union niemals in Frage. Das EU-Gericht ist erstens kein europäisches Gericht und zweitens das Gericht der Gegenpartei.

Pro Schweiz verlangt vom Bundesrat, die Verhandlungen im Interesse der Schweiz, ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Volkswirtschaft zu führen. Der Bundesrat muss auf «Tarnkappen-Begriffe» wie «Bilaterale III» verzichten und dem Volk reinen Wein einschenken. Bundesbern weiss genau, wo die roten Linien liegen. Deshalb wird von der Verhandlungsverantwortlichen Standhaftigkeit erwartet. Sollte die EU-Kommission ihre Machtspiele weiterführen, müssen die Verhandlungen frühzeitig abgebrochen und andere Optionen gezielt verfolgt werden.
Pro Schweiz wird die Öffentlichkeit über die irreführende Berichterstattung aus dem Bundeshaus, der Medien und EU-Turbos-Denkfabriken aufklären.


Wir lassen uns von der EU weder anbinden noch einpacken.

Pro Schweiz – Pro Suisse – Pro Svizzera – Pro Svizra

Dr. Stephan Rietiker
Präsident

Werner Gartenmann
Geschäftsführer

Kontakt: M 079 222 79 73 (Gartenmann)