Die Entscheidung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK) vom 11. Februar 2025, das Ständemehr beim neuen EU-Vertragspaket nicht anzuwenden, ist ein politisch fragwürdiges Manöver. Anstatt eine seriöse, fundierte Beurteilung der Verträge abzuwarten, stützt sich die APK auf ein einziges, einseitiges Gutachten des Bundesamts für Justiz vom 27. Mai 2024. Ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes, masst sich die APK an, den Verfassungscharakter des Vertrages zu negieren.
Die APK macht zwei grundlegende Fehler
Erstens argumentiert sie, dass die rechtliche Grundlage für ein obligatorisches Referendum fehle. Dies ist nicht korrekt, da das EU-Vertragswerk mit der institutionellen Anbindung an die EU tief in unsere Verfassung eingreift. Zweitens hat der Bundesrat immer betont, dass die finale Version des EU-Vertragswerks vorliegen muss, um über die Art des Referendums zu entscheiden. Auch das Bundesamt für Justiz hält in seinem Bericht, auf den sich die APK stützt, fest: «Eine abschliessende Beurteilung kann jedoch erst erfolgen, wenn ein paraphiertes Verhandlungsergebnis vorliegt.».
Die Kompass-Initiative als Antwort auf diesen Demokratieabbau
Genau hier setzt die Kompass-Initiative an. Sie garantiert, dass Verträge mit verfassungsrechtlichem Charakter von Volk und Ständen legitimiert werden müssen. Besonders wichtig: Die Initiative gilt rückwirkend, sodass auch die aktuell verhandelten EU-Verträge darunterfallen. Das bedeutet, dass der Bundesrat spätestens mit Annahme der Kompass-Initiative gezwungen wäre, die Abstimmung über das EU-Vertragspaket mit Volks- und Ständemehr durchzuführen.
Wer eine souveräne, direkt-demokratische Schweiz will, muss die Kompass-Initiative unterschreiben und sich damit gegen eine EU-Passivmitgliedschaft wehren.

Philip Erzinger,
Geschäftsführer
Allianz Kompass / Europa