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Der Bundesrat hält am EU-Unterwerfungsvertrag fest

Der Bundesrat hat das Vertragspaket Schweiz-EU endgültig verabschiedet und akzeptiert einen Unterwerfungsvertrag, mit welchem Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk nur noch schweigen, erdulden und zahlen hat.

Der Bundesrat legt dem Parlament seine Botschaft vor und wirbt bereits offensiv dafür. Seine Darstellung muss auf schärfste Kritik stossen. Zwar betont die Regierung, die dynamische Rechtsübernahme erfolge nicht automatisch, doch bleibt der Kern bestehen: Die Schweiz muss neues EU-Recht übernehmen, sonst drohen Ausgleichsmassnahmen aus Brüssel. Die Gesetzgebung und die direkte Demokratie der Schweiz werden der Kontrolle durch EU-Richter ausgeliefert. Damit wirkt die Aussage, die institutionelle Unabhängigkeit werde gestärkt, nicht überzeugend, ja geradezu absurd.
Auch die geplante Schutzklausel bei einer zu hohen Zuwanderung – die in Tat und Wahrheit schon heute besteht – ist an den Entscheid des Schiedsgerichts gebunden. Dieses entscheidet nach Vorgabe des EU-Gerichtshofes, ob die Schweiz sie anwenden darf. Kommt das Gremium zu einer anderen Einschätzung, kann die EU Gegenmassnahmen ergreifen. Damit werden mögliche Sanktionen für die EU zu einem mächtigen Hebel, welche die Schweiz handlungsunfähig machen wird.
Der Bundesrat unterlässt es, Klarheit zu schaffen, welches die tatsächlichen Folgen des Vertragspakets für die direkte Demokratie sein werden. Er spricht irritierend, die Rechtsübernahme gelte auch für die EU. Das ist eine bewusste Irreführung, beruhen doch alle vermeintlich bilateralen Binnenmarktabkommen ausschliesslich auf EU-Recht und der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes.
Pro Schweiz geht davon aus, dass die EU-hörige Parlamentsmehrheit diesen Unterwerfungsvertrag durchwinken wird. Sie wird zudem nicht die Kraft haben, die Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Deshalb kann nur die Volksmehrheit diesen Irrweg noch stoppen.