Der Bundesrat begründet dies damit, dass die Schweiz von den Erfahrungen ihrer «Partnernationen» profitieren und ihre «Kooperationsfähigkeit» steigern könne.
Für das Komitee für die Wahrung der Schweizer Neutralität ist klar: Die Schweiz braucht eine starke Armee. Aber sie muss ihre Armee selbstständig einsetzen können und darf sich nicht schrittweise in fremde Militärstrukturen einbinden lassen. Dazu gehört auch die Ausbildung im Inland, welche zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Vorlage geht zudem beim Transit ausländischer Truppen weiter. Die Revision soll es dem Bundesrat ermöglichen, Abkommen über den Transit von ausländischen Streitkräften durch die Schweiz abzuschliessen.Auch bei der Beschaffung von Waffen und anderem militärischem Material soll die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerstaaten erleichtert werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wohin führt diese Entwicklung? Die Schweiz arbeitet immer enger mit Nato und der EU zusammen. Und das ist der erkennbare Holzweg, welcher sich seit Jahren abzeichnet. Heute will man Armeeangehörige ins Ausland für die Ausbildung schicken, morgen in den «solidarischen» Krieg. Der Bundesrat spielt mit dem Leben der jungen Schweizerinnen und Schweizern.
Die Neutralitätsinitiative zieht hier eine klare Grenze und sagt Nein zum militärischen Zusammengehen mit einem Militärbündnis. Sinnvoller Erfahrungsaustausch mit Nachbarstaaten wird nach wie vor möglich sein.
Die Schweiz muss ihre Sicherheit selbständig gewährleisten können. Eine starke Armee und eine glaubwürdige Neutralität gehören zusammen.
Für eine starke Armee. Für eine selbständige Schweiz. Deshalb Ja zur Schweizer Neutralität.
Beilage:
Quelle: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens/Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung Revision MG und MO/Entwurf MG
Abschnitt 1.2: «Deshalb sollen obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland auch für Miliz-Armeeangehörige eingeführt werden.» Seite 4
Abschnitt 1.3: «Gemäss Ziel 14 der Legislaturplanung 2023-2027 setzt sich die Schweiz für eine Stärkung und Fokussierung der multilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit ein. Mit der Einführung obligatorischer Ausbildungsdienste im Ausland auch für Miliz-Armeeangehörige wird diesem Ziel Rechnung getragen.
Abschnitt 2.2.1: «Obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland Räumliche, sicherheitstechnische und finanzielle Einschränkungen machen es zunehmend schwieriger, in der Schweiz geeignete Infrastrukturen für sämtliche Ausbildungsbedürfnisse der Armee bereitzustellen. Es soll deshalb eine rechtliche Grundlage für obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland geschaffen werden. Bisher sind Ausbildungsdienste im Ausland nur für das militärische Personal, nicht aber für Miliz-Armeeangehörige obligatorisch. Das Obligatorium soll zukünftig auch für Letztere gelten. Im Moment müssen die Verbände für einen Ausbildungsdienst im Ausland ad hoc zusammengestellt werden, da sich zu wenige Armeeangehörige freiwillig für einen solchen Dienst melden.»
MG Art. 41 Abs. 4 – 6:
4 Ausbildungsdienste können ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt werden.
MG Art. 109b Abs. 3: Beschafft der Bund bei Unternehmen aus dem sicherheits- und wehrtechnischen Be reich im Inland Waffen, Munition, Kriegsmaterial und sonstige Leistungen, die für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke von Bedeutung sind, so kann er die Beteiligung ausländischer Partnerstaaten an dieser Beschaffung vorsehen.
MG Art. 150b Abkommen über den Transit von Verbänden und Angehörigen der Armee: 1 Der Bundesrat kann im Rahmen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik internationale Abkommen über den Transit von Verbänden und Angehörigen der Schweizer Armee durch ausländische Staaten und von Verbänden und Angehörigen ausländischer Streitkräfte durch die Schweiz abschliessen.