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Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk soll gehorchen, schweigen und bezahlen. NEIN zum Unterwerfungsvertrag.

Referat von Adrian Amstutz, Vorstandsmitglied Pro Schweiz.

Die Bundesrats- und absehbar auch die Parlamentsmehrheit will die Schweiz mit diesem Vertrag der EU unterwerfen. Die Massenzuwanderung würde damit entgegen dem von Volk und Ständen 2014 beschlossenen und von der Parlamentsmehrheit dreist ausgehebelten Verfassungsauftrag noch drastischer zunehmen. Der Bundesrat behauptet in seinem Bericht (EB S386ff) sogar, dass dieser EU-Vertrag mit Art. 121a unserer Bundesverfassung vereinbar sei. Das ist in Anbetracht der Verpflichtungen, die wir von der EU übernehmen (Richtlinie 2004/38/EG), schlichtweg gelogen.

  1. Mit der Übernahme der EU-Unionsbürgerschaft (UBRL) werden gemäss Bundesrat (EB S. 381) neu jährlich 50’000 bis 90’000 Personen ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten.

  2. Der heute auf Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre beschränkte Familiennachzug soll mit dem EU-Vertrag auf Enkel bis 21 Jahre, Eltern, Gross- und Schwiegereltern sowie weiter entfernte Verwandte, die sogar aus Drittstaaten stammen dürfen, ausgedehnt werden. Dies wird die Zuwanderung in unser heute schon überlastetes Sozialsystem weiter verschärfen.
  3. Die von Bundesrat Jans als «Feuerlöscher» bei schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen hochgelobte neue Schutzklausel zur Begrenzung der Zuwanderung ist wie die bestehende Schutzklausel nicht das Papier wert. Erstens sind die Hürden derart hoch angesetzt, dass der Bundesrat diese nie überwinden kann und auch nicht will, und zweitens braucht es auch die Zustimmung der EU, was diese unter Berufung auf die Personenfreizügigkeit wie schon bei der Nichtumsetzung der Massenzuwanderungsinitiative nie gewähren wird.

  4. Die Folgen der Massenzuwanderung sind heute schon gravierend: Die Überlastung von Strasse und Schiene sowie des Gesundheits- und Schulwesens. Die Verbetonierung unseres Landes sowie die explodierenden Miet- und Krankenkassenkosten, aber auch der schleichende Sicherheitsverlust und die zunehmende Gewaltkriminalität sind klar erkennbar. Diese für unser Land verheerende Entwicklung wird durch die geplante Erweiterung der EU mit Beitrittskandidaten wie Albanien, Bosnien, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ukraine noch gefährlichere Dimensionen annehmen. 

Pro Schweiz will auch keinen Stromvertrag abschliessen, weil dieser genau im Notfall einer Strom-Mangellage nicht funktionieren wird. Jedes Land wird dann vorab die Versorgung des eigenen Landes sichern. D.h. entweder es hat Strom in unseren Nachbarländern, dann kann die Schweiz diesen kaufen oder es hat zu wenig Strom, dann gibt es nichts zu kaufen. Solche Schönwetterverträge sind in einer Notlage nicht das Papier wert. Das hat die Corona-Zeit deutlich gezeigt, als in Deutschland für die Schweiz bestimmte Schutzmasken blockiert und in Italien für die Schweiz bestimmte Desinfektionsmittel konfisziert wurden.

 Trotzdem sollen jetzt Schweizerinnen und Schweizer einmal mehr mit Tricks wie der Ausschaltung des Ständemehrs, mit Etikettenschwindel wie «Bilaterale III», gezinkten Vorhersagen wie Wohlstandsverlust und Beruhigungsmittel wie wirkungslosen Schutzklauseln über den Tisch gezogen werden.

Da stellt sich schon die Frage: wie viele Tricksereien aus dem Bundehaus verträgt unsere Demokratie? 1992 EWR-Abstimmung: Firmen würden ins Ausland abwandern, die Arbeitslosigkeit explodieren, der Schweizer Franken abstürzen und die Schweiz verarmen. Vertrag zur Personenfreizügigkeit: Es kämen jährlich nur 8’000 bis 10’000 Zuwanderer, Realität: 80’000 bis 100’000. Schengen/Dublin: «weniger Asylbewerber, weniger Kriminalität und mehr Sicherheit.

Wie damals auch heute wieder: Alles Schall und Rauch.