Ein neues Gutachten von Prof. Dr. Andreas Glaser zeigt: Der EU-Unterwerfungsvertrag greift so tief in unsere Verfassungsordnung ein, dass es zwingend als Verfassungsfrage behandelt werden muss – wissenschaftlich begründet, nicht politisch motiviert. Andreas Glaser ist Lehrstuhlinhaber für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich.
Das geplante Vertragspaket Schweiz-EU verändert zentrale Mechanismen unseres Staatswesens:
- Dynamische Rechtsübernahme
Die Schweiz müsste neue EU‑Rechtsakte verpflichtend übernehmen. Bei Nichtübernahme drohen Ausgleichsmassnahmen der EU. Damit entstünde ein neues Rechtsetzungsverfahren ausserhalb der ordentlichen Gesetzgebung. Eine solche Strukturänderung hat Verfassungsrang. - Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit
Ein Schiedsgericht mit Einbezug des EuGH könnte Entscheide des Bundesgerichts indirekt korrigieren. Auch hier wären Ausgleichsmassnahmen möglich. Das verändert die Stellung des Bundesgerichts grundlegend. - Vorrang des EU‑Rechts
Der heute schon bestehende Vorrang des Personenfreizügigkeitsabkommens vor Bundesgesetzen würde auf alle Binnenmarktabkommen und dynamisch übernommene EU‑Rechtsakte ausgeweitet. Bundesgesetze verlören an Gewicht, bewusste Abweichungen wären kaum mehr möglich.
Fazit: Das Paket greift tief in die schweizerische Rechtsordnung ein. Seine Auswirkungen entsprechen einer Verfassungsänderung — und gehören deshalb zwingend vor das Volk.
«Die Volksabstimmung über das Paket Schweiz–EU»
von Prof. Dr. iur. Andreas Glaser
Das Buch steht hier kostenlos als PDF zum Download zur Verfügung:
Deshalb NEIN zum geplanten EU- Unterwerfungsvertrag. NEIN zu Gessler 2.0! Wir wollen nicht: GEHORCHEN, ERDULDEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.