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Sanktionen töten

Wirtschaftssanktionen gehören zu den umstrittensten Punkten der Neutralitätsinitiative. Noch und noch kursiert die falsche Behauptung, die Initiative verbiete jegliche Sanktionen und beraube die schweizerische Aussenpolitik eines wichtigen aussenpolitischen Instruments.

Darum zuerst eine Richtigstellung. Die Initiative verbietet Sanktionen nicht generell. Hingegen schränkt sie künftig die Möglichkeit ein, dass die Schweiz sich den wirtschaftlichen Sanktionen einzelner Länder oder solchen der EU anschliesst. Nur die Sanktionen des Sicherheitsrats der UN werden befolgt: Es sind die einzigen, die universelle Geltung und Zustimmung beanspruchen können. Zu diesen ist die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet. Von den 27 Sanktionsregimes, welche die Schweiz zurzeit befolgt, gehen etwas mehr als die Hälfte auf den UN-Sicherheitsrat, die übrigen zumeist auf die EU zurück.

Ist eine solche Einschränkung auf UN-Wirtschafts-Sanktionen sinnvoll?

Als erstes ist zu fragen, wozu Sanktionen dienen. Für jene der UN ist klar: Mit Wirtschaftssanktionen wird ein Land bestraft, das sich nicht an die Regeln der UN-Friedensordnung hält. Sie sollen das sanktionierte Land dazu bringen, auf weitere Völkerrechtsverletzungen zu verzichten, zum Beispiel auf Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegen ein anderes Land, oder auf eine Politik, die Menschenrechte verletzt oder den Terrorismus begünstigt.

Sanktionen als das Recht des Stärkeren

Freilich verhängt nicht nur UNO Wirtschaftssanktionen. Auch einzelne Staaten oder die EU greifen zu solchen Massnahmen. Sie folgen aber oft nicht der Logik des Völkerrechts. Sie spiegeln eher die ungleichen politischen Machtverhältnisse. Die EU-Sanktionen gegen den völkerrechtswidrigen Krieg, den Russland gegen die Ukraine-Krieg führt, erfolgten innert Tagen. Höchst selten dagegen sind EU-Massnahmen gegen die jahrzehntelangen Völkerrechtsverletzungen Israels im besetzten West-Jordanland. Sanktionen sind oft ein Instrument der ungenierten Machtpolitik in der Hand des Stärkeren. Bekanntestes Beispiel sind die USA, und dies nicht erst seit Trump. Sie nehmen sich seit 1823 mit der sog. Monroe Doktrin das Recht heraus, zum Schutz ihrer Eigeninteressen in Südamerika mit Sanktionen und militärischen Interventionen einzugreifen. Unliebsame Regimes sollen zu Fall gebracht und durch Regierungen ersetzt werden, die den Interessen der USA besser dienen. Eine

«regime change» Politik wie sie die USA gegen Kuba betreibt, verstösst gegen das Völkerrecht, und die UN-Vollversammlung verurteilt diese seit 1992 jedes Jahr. Das beeindruckt die US-Regierung überhaupt nicht, im Gegenteil: Im Januar 2026 verschärfte Präsident Trump die Totalblockade gegen Kuba und rechtfertigte sie mit einem «Notstand» seines Landes. Der Verführung, Sanktionen als das Recht des Stärkeren zu praktizieren, erliegen auch andere Länder. Selektiv werden dann Menschenrechtsverletzungen als «Pflicht zur Intervention» herangezogen. Dies dient – wie im Fall des Iran – aber oft nur dazu, die darunterliegenden wirtschaftlichen oder geopolitischen Interessen zu kaschieren.

Kritik an den Sanktionen

Die Sanktionspolitik wird auch von wissenschaftlichen Stimmen kritisiert und zwar aus mehreren Gründen.

Erstens haben sie eher selten den gewünschten Erfolg. Das zeigt etwa der bereits erwähnte Fall von Kuba. Dort hat der Wirtschaftsboykott, den die USA seit 1962 gegen den kleinen Nachbarn führen, sein Ziel bisher nicht erreicht: das Regime von Castro und dessen Nachfolger besteht trotz der Sanktionen weiter. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, die US-Sanktionen hätten zur Unterstützung des Regimes geführt, obwohl vor allem die ärmere Bevölkerung durch den Wirtschaftsboykott stark gelitten hat.

Zweitens: Zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts tragen Zwangsmassnahmen selten bei: Sie führen eher zu verhärteten Fronten. Prominente Ausnahme ist die Ablösung des Apartheid Regimes in Südafrika1991.

Drittens sind Wirtschaftssanktionen, wie im Fall von Afghanistan, oft nur die Vorstufe zu einem Krieg.

Viertens haben Sanktionen hohe Kosten, nicht nur in Geld ausgedrückt, sondern auch in Menschenleben. Das renommierte Institut »The Lancet Global Health» schätzt die Zahl der Opfer, die im Zug von Sanktionen jährlich umkommen, auf über 500’000. Das übertrifft Zahl jener, die Jahr für Jahr weltweit durch Kriege getötet werden.

Der Fall Jacques Baud

Stark zugenommen haben in jüngster Zeit Sanktionen gegen Organisationen oder Einzelpersonen aufgrund strafrechtlicher, wirtschaftlicher oder politischer Vergehen. Mehrere Tausend Sanktionierte stehen derzeit auf der EU-Liste, darunter nicht nur russische Oligarchen oder afrikanische Potentaten. Für uns unglaublich: der Fall des Schweizer Obersten und Ex-Diplomaten Jacques Baud. Er kam ohne jegliche Anhörung oder ordentliches Rechtsverfahren auf die EU-Liste, weil er angeblich russische Propaganda verbreite. Aus heiterem Himmel erfuhr er, dass er ab sofort seine Wohnung in Belgien nicht verlassen durfte, nicht ausreisen konnte und keinen Zugang zu seinen Bankkonti mehr hatte. Dritte, die ihm helfen, machen sich strafbar. Die Schweizer Mainstream-Medien hielten den Deckel darüber, bis schliesslich wenigstens das skandalöse Verfahren kritisierte wurde. Russische «Propaganda» konnte Baud freilich nie nachgewiesen werden: Er hatte während Jahren und aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse Berichte über den Ukraine-Krieg veröffentlicht. Er verwendete westliche Quellen und Berichte- dabei aber auch solche, die dem offiziellen Narrativ der EU widersprachen. Die EU-Sanktion gegen Baud diente offensichtlich der Zensur einer als schädlich beurteilten Meinung und bedeutete wie in ähnlichen Fällen eine schwere Einschränkung persönlicher Meinungsfreiheit.

Wirtschaftliche Sanktionen, ein fragwürdiges Instrument

So gibt es denn starke Gründe gegen wirtschafttliche Zwangsmassnahmen. Dies, weil sie,

  • wenn nicht von der UNO verhängt, oft dem Recht des stärkeren Staates folgen,
  • nicht die Regierung, sondern die Bevölkerung treffen,
  • zur Solidarisierung statt Distanzierung der Bevölkerung mit der Regierung führen,
  • ihr Ziel des Regierungswechsels nicht oder nur selten erreichen,
  • kaum zu friedlichen Lösungen führen, sondern im Gegenteil die zwischenstaatlichen Konflikte vertiefen und verlängern,
  • viel Geld und viele menschliche Opfer kosten.

Gegen wirtschaftliche Zwangsmassnahmen sprechen für ein neutrales Land wie die Schweiz aber noch weitere Gründe. Denn sie

  • gefährden die Glaubwürdigkeit der Neutralität,
  • machen unser Land zum Komplizen einer der Konfliktparteien,
  • sind Gift für das Vertrauen in die Schweiz, zur friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte beizutragen.

Grösste Zurückhaltung bei Sanktionen ist darum nötig. Das ist der Grund, warum die Schweiz nur den Sanktionen der UN folgt, die universelle Zustimmung haben und zu deren Befolgung die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet ist.
Keine Folge leistet die Schweiz dagegen den Sanktionen einzelner Staaten, Ländergruppen oder der EU, weil sie weltweit nur von einem Teil der Länder unterstützt werden und zumeist umstritten sind. Ungleiche Machtverhältnisse bestimmen, wer sanktioniert wird und wer nicht. So werden etwa schwere Völkerrechtsverletzungen wie etwa der Vertreibung von Kurden oder Palästinensern zwar international gerügt, aber nicht sanktioniert. Zudem schwächt einzelstaatliche Sanktionspolitik die Bemühungen der UNO für eine weltweite Friedensordnung.
Völkerrechtlich behält zwar die Schweiz wie alle anderen Länder das Recht auf eigene Sanktionen. Die eidgenössischen Räte haben es aber abgelehnt, diese Möglichkeit in das Embargogesetz aufzunehmen. Dies wohl zu recht: Solche wären riskant, kaum wirksam und würden zudem gegen die Friedensidee schweizerischer Neutralität verstossen. Dagegen sorgt der Initiativ-Text dafür, dass die Schweiz nicht zur Kriegsprofitlerin wird: Sie trifft Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von wirtschaftlichen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
Aber auch ein Teilverzicht auf Wirtschaftssanktionen, wie sie die Initiative vorsieht, ist nicht kostenlos. Der EU setzt darauf, dass ihre Sanktionspolitik von allen, auch von Nicht-Mitgliedern, befolgt wird. Aussenpolitischer Druck ist, wie im Fall der Russland-Sanktionen, zu erwarten. Ihm zu widerstehen, erfordert eine standhafte Regierung.

Fazit
Bis heute sind Sanktionen ein politischer Kipppunkt, der zeigt, ob die Schweiz sich die Neutralität etwas kostet lässt oder ob sie diese preisgibt. In den Händen der Grossmächte sind Zwangsmassnahmen kein Instrument des Friedens, sondern entsprechen der Logik des Krieges.
Letzteres passt nicht zur Schweiz. Als neutraler und unabhängiger Staat setzt sie auf Gewaltlosigkeit, Vermittlung und Frieden. Ihre bewährten Mittel sind:

  • Klare Stellungnahmen des Bundesrates und seiner Vertretung in der UNO gegen Verletzungen des Völkerrechts und der UN-Friedens-Charta,
  • Verletzungen anzumahnen, aber unparteiisch und gegenüber allen Seiten,
  • Verstärkte Bemühungen, Konflikte durch Vermittlung auf friedliche Art zu lösen.

Dazu braucht es die Neutralitätsinitiative.

Wolf Linder
Prof. em. Dr. Wolf Linder, 1987 bis 2009 ordentlicher Professor an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Uni Bern und Direktor am Institut für Politikwissenschaft.

https://wolf-linder.ch/
https://swissneutralitynow.ch/