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Betrügerische Unterschriftensammlungen: Pro Schweiz verurteilt Panikmache!

Lauterbrunnen, 3. September 2024 – Verschiedene Medien haben mit teils „reisserischer“ Aufmache über die Untersuchungen der Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit betrügerischen Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen berichtet. Nebst mehreren anderen Volksinitiativen wurde die eidgenössische Volksinitiative zur „Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)“ erwähnt. Die Neutralitätsinitiative kam mit 129’806 gültigen Unterschriften zustande. Ungültig waren lediglich 1.6 Prozent. Dieser tiefe Wert zeigt, dass die Kontrollmechanismen funktionieren und dass die Neutralitätsinitiative mit wenig ungültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Pro Schweiz hat die beteiligten Unterschriftensammlerinnen und Unterschriftensammler regelmässig auf die rechtlichen Bedingungen hingewiesen. Mit der in den Medien erwähnten Firma „Incop“ bestand keine Zusammenarbeit. Pro Schweiz teilt die Aussagen der Bundeskanzlei, dass die Gemeinden zuverlässig die Gültigkeit der Unterschriften kontrollieren und die Schlusskontrolle der Bundeskanzlei die Rechtmässigkeit sicherstellt. Der Betroffenheitsaktivismus und Panikmache einiger Politiker mit der Forderung, Abstimmungen müssten sofort gestoppt werden, ist lächerlich. Pro Schweiz ruft diese Politiker auf, dafür zu sorgen, dass Volksinitiativen im Sinn des Volkswillens umgesetzt werden. Die Bundeskanzlei stellt klar fest, dass keine Volksinitiative nur aufgrund von Betrug zustande gekommen sei.

Pro Schweiz verurteilt die zum Teil propagandistische Bilder- und Titelwahl zur Berichterstattung (Online-Blick: Eingabe Neutralitätsinitiative mit alt Bundesrat Christoph Blocher), die offenbar dem Publikum vermitteln soll, bestimmte politische Absender von Volksinitiativen seien Betrüger. Für Pro Schweiz sind die Volksrechte ein hohes Gut und vor kriminellen Handlungen zu schützen.