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Ist-Zustand (Freizügigkeitsabkommen) versus Zustand nach Annahme des «Rahmenabkommens»

Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk soll schweigen und zahlen.

Das gegenwärtig gültige Freizügigkeitsabkommen (FZA) kennt keine autonome Rechtsübernahme: Änderungen des EU-Rechts gelten erst, wenn beide Seiten im Gemischten Ausschuss einvernehmlich eine Anpassung beschliessen, wobei es für jeden Beschluss einer Genehmigung durch die zuständigen Schweizer Organe bedarf. Eine vertragliche Pflicht zur Übernahme besteht nicht. Jeder politischer Druck seitens der EU wäre ein Verstoss gegen das Abkommen.

Die Situation nach einer allfälligen Annahme des Vertragspaketes Schweiz-EU durch das Schweizer Volk sieht völlig anders aus: die Personenfreizügigkeit würde dem sogenannten Integrationsverfahren unterstellt. Neue EU-Rechtsakte wären damit nach einem Aufdatierungsbeschluss im Gemischten Ausschuss grundsätzlich als Teil des Abkommens und damit der schweizerischen Rechtsordnung zu behandeln.

Würde die Schweiz einen Aufdatierungsbeschluss ablehnen bzw. nicht umsetzen, könnte die EU vertraglich vorgesehene «Ausgleichsmassnahmen» oder – korrekt ausgedrückt – Strafmassnahmen einleiten. Strittig wäre dann nicht mehr ob, sondern wie das Schiedsgericht entscheiden würde: ist die Verweigerung gemäss Abkommen gerechtfertigt oder nicht?

Bei Auslegungsfragen betreffend integriertem EU-Recht müsste der Europäische Gerichtshof der Gerichtshof der EU (EuGH) letztinstanzlich entscheiden. Zudem darf angenommen werden, dass die EU im Vorfeld von Volksabstimmungen vertraglich nicht ausgeschlossene Drohkulissen aufbaut, die eine Kultur der freien Abstimmung massiv einschränken könnte.

Obschon EU-Turbos und leider auch die Mehrheit des Bundesrats diese Unterschiede verharmlosen, sind sie fundamental: Heute existiert keine Übernahmepflicht, politischer Druck wäre vertragswidrig. Nach Inkrafttreten des Rahmenabkommens: vertragliche Übernahmepflicht mit vertraglich vorgesehenen, jedoch schwammig definierten Strafmassnahmen, wobei politischer Druck von aussen erlaubt ist.

Darum: ein wuchtiges Nein zum EU-Unterwerfungsvertrag!

Dr. Stephan Rietiker
Unternehmer, Präsident Pro Schweiz

Deshalb NEIN zum geplanten EU- Unterwerfungsvertrag. NEIN zu Gessler 2.0! Wir wollen nicht: GEHORCHEN, ERDULDEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.