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Richterstaat statt Volksrechte?

Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk soll schweigen und zahlen.

In der Diskussion um die «Bilateralen III» (bleibt ein bundesrätlicher Lügenbegriff) zeigt sich immer wieder, dass Teile der akademischen und juristischen Elite – wie Professorin Astrid Epiney von der Uni Fribourg – ausschliesslich technokratisch-rechtlich argumentieren.

Sie blenden die demokratische Dimension bewusst aus, weil sie die Entscheidfindung der Bürgerinnen und Bürgern – wie gerade in der EU üblich –auslöschen wollen. Deshalb fordern sie, den EU-Unterwerfungsvertrag nicht Volk und Ständen (obligatorisches Referendum) zu unterstellen, ja nicht einmal dem Volk. Denn eine Abstimmung findet nur statt, wenn Unterschriften für Referenden gesammelt werden.

Direkte Demokratie lebt vom politischem Konsens, vom politischen Kompromiss, nicht nur von juristischen Konstruktionen. Die wachsende und alle Gesellschaftsschichten (Jugend, Gewerbetreibende, Industrie, Bauern …) durchdringende Unzufriedenheit in vielen EU-Staaten zeigt, wohin die Entmachtung der politischen Rechte der Menschen (Meinungsfreiheit!) zugunsten von Gerichten und Expertengremien führt.

Die Schweiz darf diesen Weg niemals einschlagen.

 

Stephanie Gartenmann
Vorstandsmitglied Pro Schweiz
Grossrätin Kanton Bern

Deshalb NEIN zum geplanten EU- Unterwerfungsvertrag. NEIN zu Gessler 2.0! Wir wollen nicht: GEHORCHEN, ERDULDEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.