Unerträgliche Geheimpolitik
In den Medien wird bekannt, dass zwischen Bundesbern und der EU-Kommission eine regelrechte Geheimdiplomatie mit geheimen Absprachen betrieben wird. Wie zu erwarten, springen die EU-Turbos nach den eidgenössischen Wahlen aus dem Graben und sind bereit, unsere Souveränität, unsere Unabhängigkeit, unsere direkte Demokratie und unseren Wohlstand an die EU zu verscherbeln. Pro Schweiz verurteilt das antidemokratische Treiben in Bundesbern scharf. Pro Schweiz verlangt vom Bundesrat volle Transparenz und den Verzicht auf solche unschweizerischen Hintertür-Machenschaften.
Pro Schweiz widersetzt sich dem Kniefall
Jede institutionelle Anbindung wird Pro Schweiz mit aller Vehemenz bekämpfen. Pro Schweiz ist überzeugt, dass das Schweizer Volk einen Kniefall vor der EU niemals akzeptieren wird.
EU-Kommission beharrt kompromisslos auf ihren Forderungen! Ein absolutes No-Go für die Schweiz.
- Der EU-Gerichtshof bleibt bei der Streitbeilegung abschliessende Entscheidungsbehörde. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet das für die Schweiz fremde Richter.
- Die EU will die «dynamische – sprich automatische – Übernahme» von neuem EU-Recht. Damit wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht.
- Die EU verlangt von der Schweiz ohne Gegenleistungen regelmässige Milliardenzahlungen («Kohäsionsbeiträge»).
- Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) nicht zuletzt mit dem Druckmittel «EU-Gerichtshof» durchsetzen. Damit werden Schweizerinnen und Schweizer EU-Personen gleichgestellt und der Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen wird barrierefrei. Die Folge ist eine verstärkte Zuwanderung.
Pro Schweiz wiederholt ihre Forderungen vom Juni 2023 mit Nachdruck:
- Keine automatische beziehungsweise «dynamische» Übernahme von EU-Folgerecht.
- Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung inklusive des Referendumsrechts und Gerichtsbarkeit unter die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH).
- Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten «Guillotine-Klauseln».
- Keine Verpflichtung, das Freihandelsabkommen von 1972 mit einer «Guillotine-Klausel» mit anderen Abkommenspaketen zu verknüpfen und keine verpflichtende Agenda, das Freihandelsabkommen zu «modernisieren», sowie keine Unterstellung des Abkommens unter das Regime eines möglichen institutionellen Rahmens.
- Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) bei der Personenfreizügigkeit.
Fazit: Verzicht auf EU-Kolonialvertrag und Prüfung von Optionen
Pro Schweiz ist der festen Überzeugung, dass die Schweiz die aktuelle Situation ohne Hektik und vorauseilendem Gehorsam weiterverfolgen kann. Die bilateralen Abkommen sind in Kraft, der Zutritt zum EU-Binnenmarkt ist nicht zuletzt mit dem Freihandelsabkommen von 1972 geregelt und der «Ausschluss» vom Forschungsprogramm «Horizon» hat keine negativen Folgen für den Standort Schweiz. Von zentraler Bedeutung sind der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen, die Begrenzung der masslosen EU-Zuwanderung und die ernsthafte Prüfung von Optionen – u.a. Freihandelsabkommen basierend auf dem Abkommen mit Kanada (CETA). Die Schweiz muss endlich aus den Fängen der EU-Kommission geführt werden. Die Schweizerinnen und Schweizer haben von den Drohungen und Erpressungen der EU-Bürokraten sowie von der Bundesberner Wischiwaschi-Politik die Nase voll.