- Hält es der Bundesrat neutralitätspolitisch für sinnvoll, in der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine der NATO die Aufwartung zu machen?
- Ist der Bundesrat der Meinung, dass es politisch klug ist, angesichts des ausländischen Drucks auf die Schweiz, direkt und indirekt Kriegsmaterial an die Ukraine zu liefern?
- Ist es für den Bundesrat mit der schweizerischen Souveränität vereinbar, dass der NATO-Generalsekretär die Schweiz unmissverständlich auffordert, von der Neutralität abzukehren und Kriegsmaterial zu liefern?
- War der Besuch mit dem Gesamtbundesrat abgestimmt?
- Wie will der Bundesrat das Verhältnis zur NATO gestalten und auf welche Grundlagen stützt er sich? Oder orientiert er sich lediglich an der Umfrage «Sicherheit 2023» der MILAK und des CSS der ETH Zürich
- Will der Bundesrat gemeinsame Gefechtsübungen der Schweizer Armee im NATO-Verbund?
- Ist der Bundesrat der Meinung, die Schweiz könne die Landesverteidigung nicht mehr eigenständig garantieren?
- Will der Bundesrat Art. 2 Bundesverfassung («Zweck») umgehen oder wie will er die Rechte – politischen Mitbestimmungsrechte – und die Unabhängigkeit der Schweiz wahren?
Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der NATO-Annäherung die Neutralität der Schweiz wie in Art. 185 der Bundesverfassung («Äussere und innere Sicherheit») verlangt wird, gewahrt bleibt?
Art. 185: Art. 185 Äussere und innere Sicherheit
1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Art. 140 der Bundesversammlung («Obligatorisches Referendum») vorschreibt, dass der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit dem obligatorischen Referendum unterstehen? Will er Art. 140 b. umgehen, indem er den NATO-Beitritt in Etappen vollzieht («schleichend»)?
Art. 140 b: Obligatorisches Referendum
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
b. der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;