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Neue EU-Verhandlungen:
Pro Schweiz nennt nicht verhandelbare rote Linien

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, bis Ende Juni 2023 Eckwerte für ein Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union (EU) zu erarbeiten. Es war zu erwarten, dass der Bundesrat nach dem Verhandlungsstopp im Mai 2021 über ein institutionelles Rahmenabkommen und mit Blick auf die darauffolgenden, nicht gerechtfertigten Schikanen der EU auf neue Verhandlungen drängt.

Jetzt stützt sich der Bundesrat auf einen offenbar breiten aussenpolitischen Konsens mit den Kantonen und Sozialpartnern ab. Der Bundesrat versucht, mit dem sogenannten «Paketansatz» den starren Rahmen des gescheiterten Abkommens vom Mai 2021 zu umgehen. Die Rechtsübernahme und die Streitbeilegung sollen jeweils in den einzelnen Abkommen geregelt werden.

Für die überparteiliche Bewegung Pro Schweiz gibt es unverrückbare «rote Linien»:

  • Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit sowie der direkten Demokratie unter den EU-Gerichtshof (EuGH).
  • Keine automatische Übernahme von neuem EU-Recht.
  • Keine Guillotineklauseln wie beim bilateralen Paket 1 und beim Rahmenabkommen (Artikel 22), die einzelne Abkommen rechtlich miteinander verknüpfen. Das Freihandelsabkommen von 1972 muss von jeglicher rechtlicher Einbindung freibleiben. Diese Klauseln hebeln die Souveränität und die Demokratie der Schweiz aus.
  • Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), welche EU-Bürger insbesondere beim Zugang zu den Sozialversicherungen Schweizer Bürgern gleichstellt.

Für den Präsidenten Pro Schweiz, Dr. Stephan Rietiker ist klar: «Pro Schweiz mit ihren 25’000 Mitgliedern wird von den roten Linien bei den EU-Richtern, bei der Übernahme von neuem EU-Recht, den Guillotineklauseln und beim Ausbau der Personenfreizügigkeit kein Jota abweichen. Zudem verlangen wir, dass die KMU von Schweizer Repräsentanten frühzeitig und parmanent in die Verhandlungen mit der EU miteinbezogen werden.»