Am Freitag hat „die Schweiz“ in der Generalversammlung der UNO einer von den arabischen Staaten und weiteren Musterdemokratien wie Russland, Iran, Venezuela und Kuba vorgeschlagenen Resolution zugestimmt, zusammen mit anderen 119 Staaten. Diese Entschliessung fordert einen „humanitären Waffenstillstand“ im Nahen Osten, ohne die grauenhaften Verbrechen der Hamas an israelischen Zivilisten auch nur zu erwähnen, geschweige denn zu verurteilen.
Nun sind die zahlreichen Resolutionen der Generalversammlung im Gegensatz zu Entscheiden des Sicherheitsrats wirkungslos, nur heisse Luft. Trotzdem hatten neben den USA und Israel eine Reihe von Staaten den Mut Nein zu sagen, darunter aus Europa Kroatien, Tschechien, Ungarn und bemerkenswerterweise auch unser neutraler Nachbar Österreich. Andere europäische Länder enthielten sich, das UK, die Niederlande, Schweden, Finnland, Dänemark, Italien, Deutschland, Polen, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Griechenland, Zypern, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, Serbien, Albanien, Island, selbstverständlich auch Australien, Kanada und Japan. Die sonst kritisch zu beurteilende deutsche Aussenministerin Baerbock sagte klipp und klar, einer Resolution, welche die Hamas-Schandtaten nicht beim Namen nenne, könne ihr Land nicht zustimmen. Die Schweiz stellt sich somit ins Abseits, in einen Gegensatz zur grossen Mehrheit unserer Nachbarstaaten, der EU und der NATO. Dies nicht etwa, um schweizerische Unabhängigkeit und Neutralität zu betonen, sondern um mit den Wölfen der Dikaturstaaten zu heulen und sich bei ihnen beliebt zu machen.
Der israelischen Operation gegen die Hamas-Verbrecher werden, wie jeder militärischen Aktion, durch das Kriegsvölkerrecht Grenzen gesetzt. Der Kriegführende hat die Zivilbevölkerung so weit wie möglich zu schützen, darf grundsätzlich nur Kombattante bekämpfen und hat den Grundsatz der Verhältnismässigkeit seiner Schläge zu respektieren. Das ist den Israeli durchaus bewusst. So haben sie seit Wochen die Zivilbevölkerung aufgefordert, das vor allem gefährdete Gebiet im Norden von Gaza zu verlassen, während die Hamas diese genau daran hindert, um sie als menschliche Schutzschilde missbrauchen zu können, ein Kriegsverbrechen. Den Grenzen des Kriegsvölkerrechts steht aber das Recht des Angegriffenen auf Selbstverteidigung gegenüber, welches auch in der Charta der Vereinten Nationen verbrieft ist.
Die neutrale Schweiz als Land des Roten Kreuzes soll durchaus Kriegsführende an ihre rechtlichen Verpflichtungen erinnern. Wenn sie aber gleichzeitig zulässt, dass die für die heutige Situation ursächlichen grauenhaften Verbrechen einer Mörderbande unerwähnt bleiben, macht sie sich schuldig und unglaubwürdig.
Das EDA lässt mitteilen, Bundesrat Cassis habe diesen Missgriff vorher gebilligt. Das würde die Sache nur noch schlimmer machen. Seit Jahren ist aber zu beobachten, dass sich in diesem Department eine einseitige Betrachtungsweise des Nahostkonflikts breitmacht, die zuweilen die Grenzen des Antisemitismus streift. Die schweizerische UNO-Botschafterin Pascale Baeriswyl betreibt auf jeden Fall in New York linken Aktivismus, der mit der neutralen Schweiz nichts mehr zu tun hat. Herr Cassis ist am 13. Dezember für seine Wiederwahl auf die Stimmen der bürgerlichen Parteien angewiesen, vor allem auch der SVP. Pro Schweiz fordert ihn auf, sich nicht länger von seinen linken und proarabischen Beamten gängeln zu lassen, seine Verantwortung wahrzunehmen und in seinem Laden energisch Ordnung zu schaffen.