Lauterbrunnen, 22. September 2023 – Die überparteiliche Pro Schweiz stellt fest, dass es in der Vergangenheit der Anspruch, die Pflicht und die edle Aufgabe der Schweiz war, aufgrund ihrer glaubwürdigen Neutralität und als Depositarstaat des humanitären Kriegsvölkerrechtes dafür zu sorgen, dass die Menschenwürde und Rechte der Leidtragenden von allen (!) Kriegsparteien respektiert werden. Dabei ging es immer darum, dass alle Kriegsparteien gleichbehandelt wurden. Gleichzeitig war die neutrale Schweiz eine glaubwürdige Vermittlerin in der Friedensdiplomatie und stellte dafür die Guten Dienste zur Verfügung. Als neutrales Land wurde sie im 19. Jahrhundert von den damaligen Grossmächten als Sitz des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) bestimmt, und bis vor kurzem geachtet und ernst genommen. Nur so war es dem IKRK möglich, zwischen den Fronten seine humanitären Aufgaben zu erfüllen.